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infomails:2020-03-13a:start

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E-Mail 13.03.2020a: Notfall: Insulininjektion durch Pflegehelfer

Betreff:
Notfall: Insulininjektion durch Pflegehelfer

Anlage:
Wird durch die PDL an die Kollegen ausgegeben, da Empfangsnachweis erforderlich ist.

Sehr geehrte Damen und Herren,

da wir seit heute größere Ausfälle von Mitarbeitern zu verzeichnen haben, können wir nicht mehr in allen Sozialstationen die Pflege durch fachlich geeignetes Personal absichern.
Ähnliche Probleme treten auch bei allen anderen Trägern auf.

Aus diesem Grund hat sich der gesamte Landesvorstand dazu entschieden, das wir folgende Regelung treffen:

Insulininjektionen dürfen (vorübergehend) auch von Pflegehelfern durchgeführt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Fachkräfte stehen nicht mehr im ausreichenden Maße zur Verfügung.
- Es können keine Fachkräfte mehr aus dem Frei geholt werden.
- Es können (nachweislich) keine Leasing-Kräfte organisiert werden.
- Der Klient hat keinen Angehörigen, der die Injektion übernehmen könnte.
- Ein anderern Pflegedienst kann die Leistung nicht übernemen (es ist davon auszugehen, dass diese ebenfalls zeitnah vom gleichen Problem betroffen sein werden).
- Die PDL hat den Mitarbeiter (den Pflegehelfer) auf Basis der Verfahrensregelung „0020 Behandlungspflege sc Injektion“ (siehe Anlage) im Umgang mit Insulin-Pens geschult.
- Der Mitarbeiter (Pflegehelfer) wurde im Umgang mit dem, beim Klienten vorliegenden, Insulin-Pen geschult.
- Der Mitarbeiter (Pflegehelfer) wurde im Umgang mit dem Medikamentenblatt geschult und kann die von ihm gelesenen Werte auch am Pen korrekt einstellen.
- Der Mitarbeiter (Pflegehelfer) sollte möglichst nur denjenigen Klienten Insulin verabreichen, die nicht nach Blutzucker-Wert gespritzt werden.
- Insulin-Injektionen die nach BZ-Wert verabreicht werden (also täglich unterschiedlich sind), sollten möglichst immer durch Fachkräfte verabreicht werden.
- Insulin-Injektionen die mittels Spritze und Kanüle (also nicht per Pen) verabreicht werden, sollten möglichst immer durch Fachkräfte verabreicht werden.
- Der Mitarbeiter (Pflegehelfer) hat eine Kopie der Verfahrensregelung für seinen persönlichen Gebrauch erhalten.
- Der Mitarbeiter hat einen Nachweis unterschrieben, auf dem er bestätigt, das er die Schulung durch die Pflegedienstleitung erhalten hat.

Ich möchte Sie bitten, diese Maßnahme nur dann anzuwenden, wenn es unbedingt erforderlich ist.
Bitte informieren Sie mich (Herrn Heil) per E-Mail unverzüglich darüber, sobland diese Maßnahme in Ihrer Sozialstation angwendet wird.


Mit freundlichen Grüßen

Andreas Heil, Ines Große, Peter Lange
Landesvorstand


infomails/2020-03-13a/start.1664305207.txt.gz · Zuletzt geändert: 27.09.2022 21:00 von 65.108.40.25

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