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infomails:2020-03-13a:start

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-====== E-Mail 13.03.2020a: Notfall: Insulininjektion durch Pflegehelfer ====== +1
- +
-Betreff:\\  +
-Notfall: Insulininjektion durch Pflegehelfer +
- +
-Anlage:\\  +
-Wird durch die PDL an die Kollegen ausgegeben, da Empfangsnachweis erforderlich ist. +
- +
- +
-<TEXT> +
-Sehr geehrte Damen und Herren, +
- +
-da wir seit heute größere Ausfälle von Mitarbeitern zu verzeichnen haben, können wir nicht mehr in allen Sozialstationen die Pflege durch fachlich geeignetes Personal absichern. +
-Ähnliche Probleme treten auch bei allen anderen Trägern auf. +
- +
-Aus diesem Grund hat sich der gesamte Landesvorstand dazu entschieden, das wir folgende Regelung treffen: +
- +
-Insulininjektionen dürfen (vorübergehend) auch von Pflegehelfern durchgeführt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: +
-- Fachkräfte stehen nicht mehr im ausreichenden Maße zur Verfügung. +
-- Es können keine Fachkräfte mehr aus dem Frei geholt werden. +
-- Es können (nachweislich) keine Leasing-Kräfte organisiert werden. +
-- Der Klient hat keinen Angehörigen, der die Injektion übernehmen könnte. +
-- Ein anderern Pflegedienst kann die Leistung nicht übernemen (es ist davon auszugehen, dass diese ebenfalls zeitnah vom gleichen Problem betroffen sein werden). +
-- Die PDL hat den Mitarbeiter (den Pflegehelfer) auf Basis der Verfahrensregelung „0020 Behandlungspflege sc Injektion“ (siehe Anlage) im Umgang mit Insulin-Pens geschult. +
-- Der Mitarbeiter (Pflegehelfer) wurde im Umgang mit dem, beim Klienten vorliegenden, Insulin-Pen geschult. +
-- Der Mitarbeiter (Pflegehelfer) wurde im Umgang mit dem Medikamentenblatt geschult und kann die von ihm gelesenen Werte auch am Pen korrekt einstellen. +
-- Der Mitarbeiter (Pflegehelfer) sollte möglichst nur denjenigen Klienten Insulin verabreichen, die nicht nach Blutzucker-Wert gespritzt werden. +
-- Insulin-Injektionen die nach BZ-Wert verabreicht werden (also täglich unterschiedlich sind), sollten möglichst immer durch Fachkräfte verabreicht werden. +
-- Insulin-Injektionen die mittels Spritze und Kanüle (also nicht per Pen) verabreicht werden, sollten möglichst immer durch Fachkräfte verabreicht werden. +
-- Der Mitarbeiter (Pflegehelfer) hat eine Kopie der Verfahrensregelung für seinen persönlichen Gebrauch erhalten. +
-- Der Mitarbeiter hat einen Nachweis unterschrieben, auf dem er bestätigt, das er die Schulung durch die Pflegedienstleitung erhalten hat. +
- +
-Ich möchte Sie bitten, diese Maßnahme nur dann anzuwenden, wenn es unbedingt erforderlich ist. +
-Bitte informieren Sie mich (Herrn Heil) per E-Mail unverzüglich darüber, sobland diese Maßnahme in Ihrer Sozialstation angwendet wird. +
- +
- +
-Mit freundlichen Grüßen +
- +
-Andreas Heil, Ines Große, Peter Lange +
-Landesvorstand +
- +
- +
-</TEXT> +
infomails/2020-03-13a/start.1664511077.txt.gz · Zuletzt geändert: 30.09.2022 06:11 von 192.99.14.19

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