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infomails:2020-03-13b:start

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-1 +====== E-Mail 13.03.2020b: Abrechnung Insulin-Injektionen durch Pflegehelfer ====== 
-1+ 
 +Betreff:\\  
 +Abrechnung Insulin-Injektionen durch Pflegehelfer 
 + 
 + 
 +<TEXT> 
 +Sehr geehrte Kolleg*innen der Abrechnungszentren, 
 + 
 +auf Grund einer besonderen Lage im Rahmen der Ausbreitung des Corona-Virus, hat der Landesvorstand heute entschieden, dass Insulin-Injektionen bei Personalnotstand (also vorübergehend und nur unter besonderen Bedingungen) durch Pflegehelfer durchgeführt werden dürfen. 
 + 
 +In Rücksprache mit der AOK, können wir diese, durch Pflegehelfer erbrachten Insulin-Injketionen, vom heutigen Tage an (13.3.2020) bis zum 30.4.2020 so abrechnen, als ob diese Leistung durch eine Fachkraft erbracht worden wären. 
 +Ab dem 1.5.2020 ist es dann wieder untersagt, die Leistung (durch Pflegehelfer) durchzuführen und die Leistung abzurechnen, sofern wir (VS Landesvorstand)  keine erneute Freigabe erteilen. 
 + 
 + 
 +Mit freundlichen Grüßen 
 + 
 +Andreas Heil 
 +Landesvorstand 
 + 
 +</TEXT> 
infomails/2020-03-13b/start.txt · Zuletzt geändert: 11.10.2022 09:55 von 65.109.63.252

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