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infomails:2020-03-13b:start

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-====== E-Mail 13.03.2020a: Abrechnung Insulin-Injektionen durch Pflegehelfer ====== +1
- +
-Betreff:\\  +
-Abrechnung Insulin-Injektionen durch Pflegehelfer +
- +
- +
-<TEXT> +
-Sehr geehrte Kolleg*innen der Abrechnungszentren, +
- +
-auf Grund einer besonderen Lage im Rahmen der Ausbreitung des Corona-Virus, hat der Landesvorstand heute entschieden, dass Insulin-Injektionen bei Personalnotstand (also vorübergehend und nur unter besonderen Bedingungen) durch Pflegehelfer durchgeführt werden dürfen. +
- +
-In Rücksprache mit der AOK, können wir diese, durch Pflegehelfer erbrachten Insulin-Injketionen, vom heutigen Tage an (13.3.2020) bis zum 30.4.2020 so abrechnen, als ob diese Leistung durch eine Fachkraft erbracht worden wären. +
-Ab dem 1.5.2020 ist es dann wieder untersagt, die Leistung (durch Pflegehelfer) durchzuführen und die Leistung abzurechnen, sofern wir (VS Landesvorstand)  keine erneute Freigabe erteilen. +
- +
- +
-Mit freundlichen Grüßen +
- +
-Andreas Heil +
-Landesvorstand +
- +
-</TEXT> +
infomails/2020-03-13b/start.1665277160.txt.gz · Zuletzt geändert: 09.10.2022 02:59 von 95.217.109.26

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