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infomails:2020-03-13b:start

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E-Mail 13.03.2020b: Abrechnung Insulin-Injektionen durch Pflegehelfer

Betreff:
Abrechnung Insulin-Injektionen durch Pflegehelfer

Sehr geehrte Kolleg*innen der Abrechnungszentren,

auf Grund einer besonderen Lage im Rahmen der Ausbreitung des Corona-Virus, hat der Landesvorstand heute entschieden, dass Insulin-Injektionen bei Personalnotstand (also vorübergehend und nur unter besonderen Bedingungen) durch Pflegehelfer durchgeführt werden dürfen.

In Rücksprache mit der AOK, können wir diese, durch Pflegehelfer erbrachten Insulin-Injketionen, vom heutigen Tage an (13.3.2020) bis zum 30.4.2020 so abrechnen, als ob diese Leistung durch eine Fachkraft erbracht worden wären.
Ab dem 1.5.2020 ist es dann wieder untersagt, die Leistung (durch Pflegehelfer) durchzuführen und die Leistung abzurechnen, sofern wir (VS Landesvorstand)  keine erneute Freigabe erteilen.


Mit freundlichen Grüßen

Andreas Heil
Landesvorstand

infomails/2020-03-13b/start.1665474906.txt.gz · Zuletzt geändert: 11.10.2022 09:55 von 65.109.63.252

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