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infomails:2020-03-16b:start

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-====== E-Mail 16.03.2020b: Anordnung zum Umgang mit dem Corona-Virus in der VS ====== +1
- +
-Betreff:\\  +
-Anordnung zum Umgang mit dem Corona-Virus in der VS +
- +
- +
-<TEXT> +
-Sehr geehrte Geschäftsführer*innen, +
- +
-im Rahmen der derzeitigen Entwicklungen zum Corona-Virus, ordnen wir zur Aufrechterhaltung unserer Strukturen folgende Maßnahmen an: +
- +
-Allgemeine Regelungen (Geschäftsführung der Verbandsbereiche) +
------------------------------------------------------------------------------------------ +
-- Die Geschäftsführer*innen haben eine Liste (Excel-Datei) zu führen, in der die Mitarbeiter*innen laufend erfasst werden, bei denen durch eine zuständige Behörde häusliche Quarantäne oder Arbeitsverbot angeordnet wird. Die Tabelle muss folgende Inhalte aufweisen: +
-  -Vorname +
-  - Nachname +
-  - Geburtsdatum +
-  - Quarantäne-Zeitraum von +
-  - Quarantäne-Zeitraum bis +
-  - Anordnende Behörde +
-- Die Tabelle ist fortlaufend zu führen und montags, mittwochs und freitags per E-Mail an den gesamten Landesvorstand zu senden. +
- +
- +
-Geschäftsstellen +
----------------------------- +
- +
-- Für die Verbandsbereich-Geschäftsstellen ordnen wir die Besetzung durch die Geschäftsführung an. +
-- Sofern die Geschäftsführung nicht vor Ort sein kann, ist die Geschäftsstelle durch einen anderen Mitarbeiter zu besetzen. +
-Ziel: Die Geschäftsstellen müssen weiterhin für Anfragen erreichbar sein. +
- +
-- Alle anderen Mitarbeiter der Geschäftsstellen arbeiten ab sofort im Home-Office. +
-- Dafür sind die PCs mit nachhause zu nehmen. Sofern zwingend notwendig, ist auch der Drucker mit nachhause zu nehmen. +
-- Denken Sie ggf. an Dateien, die Sie von Ihrem Server auf den PC kopieren, bevor Sie die Geschäftsstelle verlassen (und sofern Sie keinen Terminal-Server-Anschluss haben, der von zuhause erreichbar ist). +
-- Alle Mitarbeiter im Home-Office haben auch ihre private Telefonnummer und die private E-Mail-Adresse in der Geschäftsstelle zu hinterlegen. (Erreichbarkeit muss gewährleistet sein). +
-- Bei dringender Notwendigkeit die Geschäftsstellen aufzusuchen (z.B. Abholung und Bearbeitung von Rechnungen, Bearbeitung von Löhnen und Gehältern etc.) sind die Hygieneregelung streng zu beachten und persönliche Kontakte mit anderen Mitarbeitern weitgehend zu vermeiden. +
-- Überstunden im Home-Office sind generell untersagt. +
-- Es besteht die Möglichkeit bereits aufgelaufende Überstunden im Home-Office abzubauen. +
- +
- +
-Anordnungen für unsere Einrichtungen und Dienste +
---------------------------------------------------------------------- +
- +
-- Vollstationäre und teilstationäre Einrichtungen werden für externe Besucher geschlossen. (Ausnahme: Eltern von Kindern, die durch uns versorgt werden). +
-- Kontakte der Kinder und Jugendlichen mit Menschen außerhalb unserer Einrichtungen sind auf ein notwendiges Maß zu reduzieren. +
-- Sofern die Versorgung in teilstationären Einrichtungen nicht zwingend notwendig ist (teilstationäre Tagespflege für Pflegebedürftige), ist die Versorgung der Klienten einzustellen. +
-- In den ambulanten Diensten werden Klienten, die nicht zwingend notwendig versorgt werden müssen (z.B. Grundreinigung der Wohnung) derzeit nicht versorgt, um unnötige Infektionsquellen zu vermeiden und ausgefallenes Personal zu kompensieren. +
-- Betreuungsangebote in der Pflege (§ 45) sind derzeit abzusagen (sowohl in der Häuslichkeit als auch die Gruppen-Veranstaltungen). +
-- Veranstaltungen in Begegnungsstätten oder anderen Orten in der Volkssolidarität sind abzusagen. +
-- Die aktuellen Hygieneregeln des Robert Koch Instituts sind zu beachten. +
-- Darüber hinaus gelten die Regelungen der Bundesregierung, der Landesregierung sowie der lokalen Behörden, sofern diese weiterführende Beschränkungen anordnen. +
- +
- +
-Diese Regelungen gelten bis auf Widerruf durch den Landesvorstand. +
- +
- +
-Mit freundlichen Grüßen +
- +
-Landesvorstand +
- +
- +
-</TEXT> +
infomails/2020-03-16b/start.1665214384.txt.gz · Zuletzt geändert: 08.10.2022 09:33 von 65.109.67.80

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