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E-Mail 17.03.2020a: Leistungserbringung in VS Sozialstationen
Betreff:
Leistungserbringung in VS Sozialstationen
Sehr geehrte Damen und Herren, an uns wurde die Anfrage gestellt, ob die hauswirtschaftliche Versorgung in der Häuslichkeit (durch unsere Sozialstationen) weiterhin erfolgen kann, sofern die Mitarbeiter nicht anderweitig benötigt werden. Hintergrund unserer Anordnung war und ist, das wir einerseits unnötige Personenkontakte vermeiden und andererseits personelle Kapazitäten für die „wichtigen“ Maßnahmen (Grundpflege etc.) freihalten wollen. Insofern geben wir Ihnen die Freigabe zur Durchführung dieser Leistungen, wenn: - ausreichend Personal vorhanden ist, um die prioritär höher angesiedelten Pflegeleistungen zu erbringen - die Leistung im Haushalt des Versicherten stattfindet Mit freundlichen Grüßen Andreas Heil Landesvorstand
infomails/2020-03-17a/start.1665231982.txt.gz · Zuletzt geändert: 08.10.2022 12:26 von 65.109.26.29